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AGB


  1. Die nachstehenden Bedingungen, bilden einen Bestandteil des Angebotes und der Auftragsbestätigung, die durch Einkaufsbedingungen des Käufers nicht unwirksam werden.
  2. Liefertermine, werden nach abgeschlossener Tourenplanung, mit dem Kunden vereinbart, sind jedoch stets unter Vorbehalt zu betrachten. Bei Lieferverzug, ist vom Auftraggeber eine angemessene Frist, nicht unter 2 Wochen, zu setzen.
  3. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und montiert. Das Eigentumsrecht bleibt bestehen, bis alle Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis beglichen sind. Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages, kann die Demontage verlangt oder von uns nach schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen werden.
  4. Für die von uns durchgeführten Zaunmontagen, sind folgende Punkte genau zu beachten. Der Auftraggeber, hat die Baustelle vor Baubeginn vorzubereiten:
    • Offenlegung sämtlicher Grenzsteine.
    • Es muss gewährleistet sein, dass bei Montage nicht auf Erdkabel, Leitungen, Rohre, Dränagen oder sonstige Anlagen gestoßen wird. Sollte dieses doch der Fall sein, haftet der Kunde, in vollem Umfang.
    • Ist in den Bestellungen nicht schriftlich der Abstand vom Gelände bis Zaununterkante angegeben, bestimmen unsere Monteure die Höhe. Dass selbe gilt für Türen und Tore. Versäumt der Bauherr oder dessen Beauftragter die Bedingungen von Absatz 4, haftet er für alle entstehenden Schäden und Kosten.
    • Die Baufreiheit muss gewährleistet sein. Dazu gehört das Demontieren von vorhandenen Zaunelementen, sowie das Beschneiden von Bäumen, Büschen und Rasen, die bei der Montage stören würden.
    • Ein Zugang zu Wasser und Strom muss vom Auftraggeber zur Verfügung stellen.
  5. Wenn bei Auftragsbestätigung, von Zaunmontagen, nichts anderes vereinbart ist, versteht sicher der angebotene Preis. Das heißt, bei planiertem Gelände ohne Stein, Fels, Hanglage oder jeglicher Fremdkörper. (Bodenklasse 1-2) Sollte durch schlechtere Bodenklassen ein Mehraufwand entstehen oder gar Maschinen zum Einsatz kommen, werden diese Positionen, bei Rechnungslegung gesondert aufgeführt. Sollte es zu Verzögerungen kommen, welche weitere Anfahrten oder Übernachtungen notwendig macht, werden diese ebenfalls bei Rechnungslegung aufgeführt. Der Kunde wird bereits bei Angebotserstellung auf diese Mehrkosten hingewiesen.
  6. Wir werden zu Werbezwecken, von den Montagen Bild- und Videoaufnahmen machen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie bitte Bescheid.
  7. Bei Montage-, Bohr- und Korrekturarbeiten, sind sämtliche Gegenstände, Einrichtungen und sonstige gefährdete Flächen vom Auftraggeber abzudecken und vor Beschädigung zu sichern. Sollten durch Nichtbeachtung Schäden entstehen, bzw. nachfolgend auftreten, übernehmen wir keinerlei Haftung. Montagebedingt Verschmutzungen und anfallender Bauschutt, sind vom Auftraggeber zu beseitigen.
  8. Die fertig gestellte Zaunanlage, ist vom Auftraggeber, zusammen mit den Monteuren, abzunehmen. Ebenso, ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Beendigung der Montage, mit den Monteuren die Baustelle abzunehmen. Es wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Beanstandungen, können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit Bildern zu belegen sind. Diese Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen, nach Auslieferung, bzw. Beendigung der Montage, bei uns eingehen.
    • Montagen zum Sichtschutz einfädeln werden gesondert ausgeführt, da das Fundament mindestens 14 Tage aushärten muss. Grundsätzlich gilt bei Sichtschutz Lieferung, keine Montage. Werden die genannten 14 Tage nicht eingehalten und der Sichtschutz wird früher, durch den Kunden selbst, eingefädelt, können wir keine Gewährleistung mehr übernehmen. Ab einer Zaunhöhe von 1,63 m, empfehlen wir eine Pfostenverstärkung, um höheren Windlasten standzuhalten.
    • Bei Montagen von Toren und Türen, werden diese immer von uns gestützt. Je nach Absprache im geschlossenen oder im geöffneten Zustand. Diese Stützen sollten erst nach 10 Tagen entfernt werden. Sollte dies nicht eingehalten werden, können wir keine Gewährleistung für die Stabilität, Funktionstüchtigkeit und Festigkeit übernehmen.
  9. Bestellungen müssen detailliert und schriftlich bei uns eingereicht werden. Tore, Türen und andere Schlosserarbeiten, müssen genau beschrieben und durch Ausführungspläne, bzw. Skizzen beschrieben sein. Bei Bestellung der Zaunelemente, müssen Stärke, Farbe. Höhe, usw. beschrieben sein. Bei nachträglichen Änderungswünschen, des Auftraggebers, behalten wir uns vor, diese gesondert zu berechnen.
  10. Bestellungen über den "Konfigurator" sind grundsätzlich "freibleibend". Bei technischen Fehlern und falschen Kalkulationen werden wir schnellstmöglich auf Sie (Kunde) zukommen und Sie informieren, was für ein Fehler aufgetreten ist. Zugleich werden wir Ihnen den korrekten Preis (sowohl wenn zu viel, als auch zu wenig ausgerechnet wurde) nennen. Ihnen bleibt frei die Bestellung weiterhin aufzugeben, oder diese zu stornieren.
  11. Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich gilt, dass der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar, in Bar oder mit EC-Karte, am Tag der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage zu bezahlen ist. Sollte bestelltes Material durch einen Paketdienst verschickt werden, muss der offene Rechnungsbetrag vorab überwiesen werden. Ab einen Auftragswert von 4000,00 EUR, behalten wir uns vor, eine Anzahlung von 30 % zu verlangen. Alle abweichenden Zahlungsbedingungen, erfordern gesonderte Absprachen.
  12. Gewährleistung:
    • Sollten bei Anlieferung Fehlmengen oder Mängel festgestellt werden, sind diese schriftlich festzuhalten.
    • Natürlicher Verschleiß, ist in jedem Fall, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    • Bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung, durch den Kunden oder Dritte, wird keine Gewährleistung übernommen. Genauso verhält es sich bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeignetem Baugrund, chemische, mechanische oder elektrische Einflüsse.
    • Sollte es zu Nacharbeiten kommen, durch Reklamationen, hat der Kunde uns ausrechend Zeit zu geben, einen passenden Termin zu vereinbaren.
    • Die entstehenden Kosten, durch nacharbeiten, bzw. Nachlieferungen, trägt das Unternehmen, sofern diese Beanstandungen berechtigt sind.
    • Sollten Nacharbeiten, bzw. Nachlieferungen nicht klappen, aus Gründen, die das Unternehmen zu verschulden hat, so ist dem Unternehmen mindestens eine weitere Frist zu setzen, bevor der Kunde das Recht zur Preisminderung hat.
    • Sollten seitens des Kunden, ohne vorherige Absprache, Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, so erlischt jegliche Gewährleistung unsererseits.
    • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  13. Erfüllungsort: Beerepoot & Voskamp GmbH Claas Henning Voskamp Schopsdorfer Industriestraße 8 39291 Genthin OT Schopsdorf
  14. Gerichtsstand: Stendal
  15. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des Gesetzes über dem internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  16. Widerrufsrecht:
    • Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen, ohne Angaben von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, der Auftragsbestätigung. Der Widerruf muss in schriftlicher Form geltend gemacht werden.
    • Bei Speditionsversand, sind die Versandkosten vom Widerruf ausgeschlossen und müssen vom Kunden getragen werden
    • Bestellartikel, sowie Artikel, die auf Kundenwunsch eingelagert werden, um eine spätere Auslieferung zu garantieren, sind vom Widerruf ausgeschlossen, bzw. fallen Stornierungsgebühren von 25 % an. Das gleiche gilt für Montagen, die nach Auftragsbestätigung storniert werden.
    • Eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen ist kostenlos.
    • Sollte die Ware nicht abgenommen werden oder zurückgebracht werden, ist ebenfalls eine Stornierungsgebühr von 25% fällig, bzw. eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10%.
  17. Schlussbestimmungen:
    • Abgeschlossene Lieferverträge, sowie vorstehende Bedingungen, bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich.
    • Mündliche Nebenarbeiten, sind nur dann gültig, wenn die Firma Zauntastisch diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Festlegung kann nur durch eine gemeinsame, schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien aufgehoben werden.


Zauntastisch – Einfach und Praktisch
Schopsdorfer Industriestraße 8
39291 Genthin OT Schopsdorf

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